Falls Ihre Immobilie von einer Zwangsversteigerung bedroht wird, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Eine Zwangsversteigerung kann nur das zuständige Amtsgericht anordnen. Den Antrag zur Zwangsversteigerung stellt der Gläubiger. Der Schuldner kann die Anordnung des Verfahrens mit einer Beschwerde angreifen. Auch kann ein Einstellungsantrag gestellt werden, damit das Verfahren für 6 Monate einstweilen eingestellt wird. In diesem Zeitraum hat der Schuldner die Möglichkeit, die Voraussetzungen zur Vermeidung der Zwangsversteigerung zu schaffen. Die Schuldnerberatung Comeback berät Sie ausführlich.